Bescheid über die erstmalige Registrierung nach § 9 VerpackG

Celina Anna Parzanka wird ab 02.03.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit den in der Anlage aufgeführten Registrierungsdaten unter der Registrierungsnummer DE1893593511678 registriert.

Gründe

Celina Anna Parzanka stellte als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen am 02.03.2019 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) einen Antrag auf Registrierung mit den in der Anlage aufgeführten Angaben.

Der Hersteller gab in seinem Antrag die Erklärung ab, dass er seine Rücknahmepflichten durch Beteiligung an einem oder mehreren Systemen oder durch eine oder mehrere Branchenlösungen erfüllt, § 9 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG).

Der Hersteller gab in seinem Antrag die Erklärung ab, dass die in der Anlage aufgeführten Angaben der Wahrheit entsprechen, § 9 Absatz 2 Nummer 6 VerpackG.

Die Zentrale Stelle ist zur Entscheidung über den Registrierungsantrag zuständig, § 26 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 VerpackG.

Die Zentrale Stelle registriert Celina Anna Parzanka als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen antragsgemäß, § 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 VerpackG.

Die Registrierungsnummer gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 VerpackG ergibt sich aus dem Tenor dieses Bescheides.